Radiologie

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Röntgen

Patienteninformation für Röntgenuntersuchungen

Bei Ihnen soll eine Röntgenuntersuchung durchgeführt werden? Diese nachfolgenden Patienteninformationen geben Ihnen die Basisinformationen zur geplanten Untersuchung. Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an den untersuchenden Radiologen/in oder an die medizinisch-technische Röntgenassistentenn.

Anmeldung Röntgen
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Wir bemühen uns, den vereinbarten Termin pünktlich einzuhalten. Aufgrund von Notfalluntersuchungen ist dies in einem Krankenhaus nicht immer zu gewährleisten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Die Verweildauer in der Röntgenabteilung beträgt erfahrungsgemäß etwa eine halbe Stunde.

Für die Röntgenuntersuchung werden Gelenke, Wirbelsäule oder innere Organe vor oder unter einem Röntgengerät von zwei Seiten aus durchleuchtet. Gegebenenfalls sind zusätzliche Aufnahmen erforderlich. Die Durchleuchtungszeit beträgt hierbei wenige Millisekunden und die Gesamtuntersuchungszeit zwischen fünf und zehn Minuten.

Bei Röntgenuntersuchungen der Gelenke und der Wirbelsäule ist keine Kontrastmittelgabe erforderlich. Röntgenuntersuchungen der inneren Organe führen gelegentlich nach oraler Gabe von Kontrastmittelgabe durch. Sofern dies bei Ihnen der Fall sein sollte, werden wir sie gesondert dahingehend informieren und aufklären.

Die Strahlenbelastung durch eine Röntgenuntersuchung wird in Millisievert (mSv) gemessen und ist sehr niedrig. Hierzu trägt vor allem die Verwendung moderner volldigitaler Röntgengeräte und geeigneter Strahlenfilter bei. Bei einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs beträgt die Strahlendosis ca. 0,05 mSv und ist damit etwa so hoch wie der Effekt der kosmische Strahlung bei einem Flug von Frankfurt nach New York. Die natürliche Strahlenbelastung jedes Menschen beträgt in Deutschland ca. 2 mSv pro Jahr.

Röntgenuntersuchungen sind komplikationsfreie Untersuchungen.


Röntgen der rechten Hand in 2 Ebenen: Knochenbruch der Basis des ersten Mittelhandknochens (sog. Bennett-Fraktur).



Röntgen des Thorax in 2 Ebenen: Nachweis einer Lungenentzündung (Pneumonie) im linken Lungenunterlappen