
Ethikkomitee
Ziel und Zweck
Hilfestellung bei ethischen FragenEthische Werte wie Verantwortung, Selbstbestimmungsrecht, Vertrauen, Respekt, Rücksicht, Mitgefühl und Würde prägen die Entscheidungen in den Einrichtungen des Evangelischen Krankenhausvereins zu Aachen von 1867. Unser Ethikkomitee trägt zu einem Umgang zwischen Mitarbeitern, Patienten und deren Angehörigen bei, der an diesen ethischen Wertmaßstäben orientiert ist und leistet damit einen Beitrag zur Kultur des Evangelischen Krankenhausvereins.
Als unabhängiges Forum leistet es Hilfestellung bei ethischen Fragen in der Krankenversorgung und schwierigen, kontroversen Entscheidungen in der Medizin. Unter Berücksichtigung ethischer, medizinischer, pflegerischer, seelsorglicher, juristischer und ökonomischer Aspekte werden diejenigen, die Entscheidungen treffen müssen oder von ihnen betroffen sind, unterstützt.
Um langfristig für diese herausfordernde Aufgabe gewappnet zu sein, haben sich die Mitglieder des Ethikkomitees zur fortlaufenden Qualifizierung verpflichtet und pflegen darüber hinaus den Kontakt zu den Ethikkomitees anderer Krankenhäuser in der Region.
Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeit, zu den Zielen, sowie zur Zusammensetzung des Komitees finden Sie in der Satzung des Ethikkomitees des Evangelischen Krankenhausvereins zu Aachen von 1867.
- Die Organisation ethischer Fallbesprechungen auf den Stationen und in den Wohnbereichen
- Die Beratung in medizinethischen Grundsatzfragen und Konfliktsituationen
- Organisation von Fortbildungen zu Themen der Ethik für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses
- Die Erarbeitung von ethischen Leitlinien
- Fortlaufende Qualifizierung (Fort- und Weiterbildung) in klinischer Ethik
Die ethische Fallbesprechung ist ein strukturiertes Gespräch, in dem ein konkreter, moralisch strittiger Behandlungsfall unter ethischen Gesichtspunkten thematisiert wird. Dabei werden die verschiedenen Sichtweisen und Behandlungsmöglichkeiten erörtert und sowohl im Hinblick auf ihre Gründe und Konsequenzen, als auch im Hinblick auf den Willen und die Wertvorstellungen des Patienten ethisch bewertet.
Eine solche Fallbesprechung findet auf Anfrage statt. Diese kann durch eines oder mehrere Mitglieder des Behandlungsteams, den Patienten oder seine Angehörigen erfolgen. Die Mitglieder des Ethikkomitees reagieren zeitnah und organisieren eine ethische Fallbesprechung normalerweise innerhalb von zwei Werktagen.
Die Besprechung wird von zwei Mitgliedern des Ethikkomitees moderiert. Sie findet auf der jeweiligen Station bzw. im jeweiligen Wohnbereich statt und dabei können alle Personen beteiligt sein, die den Patienten bzw. den Bewohner betreuen. So werden alle Betroffenen zu Entwicklern einer Lösung des ethischen Konflikts.
Die Gespräche sind vertraulich und werden anonymisiert dokumentiert. Den Abschluss des Besprechungsprozesses bildet eine ethisch begründete Empfehlung zum weiteren Vorgehen, die schriftlich verfasst und in der Krankenakte des Patienten hinterlegt wird.
finden Sie in der Satzung des Ethikkomitees des Evangelischen Krankenhausvereins zu Aachen von 1867.