
Medizinproduktesicherheit
Medizinproduktesicherheit
Beauftragte für MedizinproduktesicherheitMedizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
Die MPBetreibV regelt für Gesundheitseinrichtungen wie unsere Einrichtungen das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten und die damit verbundenen Tätigkeiten (zumm Beispiel in Betrieb nehmen, bereithalten, instand halten, aufbereiten, prüfen, einweisen usw.).
Die neue Fassung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Dabei wurde auch die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) geändert, die u. a. regelt, dass Betreiber verpflichtet sind, Vorkommnisse unverzüglich zu melden.
In unserem Hause wurden in einem Team bestellt:
Dipl. Pflegewirt Uwe Osterland, Qualitäts- u. Risikomanagement
Thomas Engels, MPG
Maik Connemann, Intensivpflege