Voraussetzungen
Voraussetzungen
für die Ausbildung zur HebammeSchulbildung
1. Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
2. Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der/die Bewerber/in
a. eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
b. eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindesten zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder
3. die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in
Bei ausländischen Schulabschlüssen benötigen wir von der Bezirksregierung eine Bescheinigung über den gleichwertigen Bildungsstand.
Eignung
Ein Nachweis über körperliche und geistige Gesundheit mit Eignung zur Ausübung des Berufes der Hebamme/des Entbindungspflegers wird benötigt. Ein Praktikum in einer geburtshilflichen Abteilung ist empfehlenswert, jedoch keine Bedingung.