Voraussetzungen

Voraussetzungen für Ihre Ausbildung bei uns

Zugangsvoraussetzungen

Folgende gesetzliche Voraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann existieren.

Schulische Voraussetzungen
1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder

2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, oder

3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Bei im Ausland erworbenen Schulabschlüssen benötigen wir eine Bescheinigung über den gleichwertigen Bildungsstand von der Bezirksregierung. Bewerber aus nicht-EU Ländern benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Wir empfehlen das B2 Sprachniveau.

Persönliche Voraussetzungen
Von den Auszubildenden erwarten wir 

  • die Bereitschaft zu lernen, sich weiterzuentwickeln und sich und die eigene Arbeit zu reflektieren
  • Sensibilität und gute kommunikative Fähigkeiten.
  • Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
  • Engagement in der Klasse, im Team und in der Organisation.
  • besonders die Bereitschaft zur zwischenmenschlichen Begegnung.


Sonstige Voraussetzungen

  • Gesundheitliche Eignung (durch betriebsärztliche Untersuchung bestätigt)
  • Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes (Vorlage eines Führungszeugnisses)

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