Podologie

Beate Teubner

Leiterin Podologieschule+ 49 (0) 241 / 414 23 21

Voraussetzungen

Wann kann ich die Ausbildung zur Podologin/zum Podologen machen?

Schulische Voraussetzungen
 

1. Realschulabschluss (oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss) oder
2. eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder
3. eine nach Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

 
Bei ausländischen Schulabschlüssen benötigen wir eine Bescheinigung über den gleichwertigen Bildungsstand von der Bezirksregierung.
Ein berufsrelevantes Praktikum in diesem Bereich ist für die Berufsorientierung von Vorteil.

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