Voraussetzungen

Voraussetzungen für Ihre Ausbildung bei uns

Zugangsvoraussetzungen

Folgende gesetzliche Voraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistent existieren:
 

Schulische Voraussetzungen

1. der Hauptschulabschluss (entweder Abschlusszeugnis nach Klasse 9 oder Abschlusszeugnis nach Klasse 10) oder
 

2. eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von einer mindestens zweijährigen Dauer oder
 

3. ein Abgangszeugnis nach Klasse 9 mit positiver Prognose der Pflegeschule (Die Ausbildung beginnt erst nach Antragstellung und Genehmigung der zuständigen Bezirksregierung). Ein Übergang in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ist in diesem Fall nicht möglich.
 

4. oder Ausländische Schulabschlüsse/ Bildungsnachweise mit mindestens dem Hauptschulabschluss entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung der zuständigen Bezirksregierung (Eine Aufnahme in die Ausbildung ist nur auf Antrag und mit Genehmigung der zuständigen Bezirksregierung möglich.)
 

5. oder ohne Schulabschluss für geflüchtete Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund mit Deutschkenntnissen (Empfehlung B2) sowie positiver Eignungsprognose der Pflegeschule. (Eine Aufnahme in die Ausbildung ist nur auf Antrag und mit Genehmigung der zuständigen Bezirksregierung möglich). Ein Übergang in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ist in diesem Fall nicht möglich. Sie erwerben mit dieser Ausbildung nicht den Schulabschluss.

 

Persönliche Voraussetzungen

Von den Auszubildenden erwarten wir:

  • die Bereitschaft zu lernen, sich weiterzuentwickeln und sich sowie die eigene Arbeit zu reflektieren
  • Empathie und in der Situation angemessene kommunikative Fähigkeiten
  • Verantwortung für sich und andere zu übernehmen
  • Engagement in der Klasse, im Team und in der Organisation
  • besonders die Bereitschaft zur zwischenmenschlichen Begegnung.


Sonstige Voraussetzungen

  • einen Nachweis, dass die Bewerber/innen in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung nicht ungeeignet ist (ausgestellt durch Hausarzt/Betriebsarzt).
  • einen Nachweis eines amtlichen erweiterten Führungszeugnisses, welches bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein darf.
  • die Vorlage eines Identitätsnachweises im Original (Personalausweis/Reisepass) sowie eine amtlich beglaubigte Kopie.

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