Medizinprodukte-Sicherheit

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Beauftragte für Medizinproduktesicherheit

Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

Die MPBetreibV regelt für Gesundheitseinrichtungen wie unsere Einrichtungen das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten und die damit verbundenen Tätigkeiten (zum Beispiel in Betrieb nehmen, bereithalten, instand halten, aufbereiten, prüfen, einweisen usw.).
Die neue Fassung trat am 01.01.2017 in Kraft. Dabei wurde auch die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) geändert, die u. a. regelt, dass Betreiber verpflichtet sind, Vorkommnisse unverzüglich zu melden.
 
Unser Team für diesen Bereich:
Dipl. Pflegewirt Uwe Osterland, Qualitäts- u. Risikomanagement
Thomas Engels, MPG
Maik Connemann, Intensivpflege
 

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