Intensivpflege und Anästhesie
Voraussetzungen
für die Weiterbildung in der Intensivpflege und AnästhesieZugangsvoraussetzungen
- Staatliches Examen und Urkunde über die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung „Pflegefachkraft (§1 PflBRefG) oder gleichbedeutende ältere Berufsbezeichnungen (§64PflBRefG).
oder
- Staatliches Examen und Urkunde über die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin bzw. Altenpfleger"
und
- eine feste Anstellung im Bereich der stationären Intensivpflege bzw. der Anästhesie
- Mindestens 6 Monate Berufserfahrung im Intensivpflege oder Anästhesiebereich
Persönliche Voraussetzungen
- die Bereitschaft zu lernen, sich weiterzuentwickeln und sich und seine Arbeit zu reflektieren
- die Bereitschaft, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen
- die Bereitschaft zu Engagement im Kurs, im Team und im Arbeitsbereich
- die Bereitschaft zur zwischenmenschlichen Begegnung