
Gleichstellungsauftrag
Unser Gleichstellungsauftrag
Gleichstellungsbeauftragte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seit 2007Das AGG enthält Regelungen zur Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen im Privat-und Arbeitsrecht im Bezug auf die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder im Bezug auf die sexuelle Identität. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät Mitarbeiter*innen und Arbeitgeber bei Fragen zu den o.g. Themenbereichen. Sie begleitet und moderiert die Gesprächsprozesse zwischen den Parteien, um auf Ungleichbehandlung und Benachteiligungen aufmerksam zu machen. Im Falle der Verletzung des Benachteiligungsverbotes sieht das AGG Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche vor.