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Informationen zum Datenschutz nach DS-GVO und BDSG

Allgemeine Grundsätze

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Förderverein „Freunde und Förderer des Luisenhospitals e.V.“ nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Verordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Mit dem Beitritt eines Mitgliedes zum Verein erfolgt eine schriftliche, datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitgliedes gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO.

Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben, die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (Art. 6 Abs.1 DS-GVO).  

Für die Nutzung von personenbezogenen Daten, Fotos und bewegten Aufnahmen im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den Print- und Online-Medien (Presse, Homepage, Social-Media-Plattform des Fördervereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.

Beitritt zum Verein

Mit dem Beitritt eines Mitgliedes/eines Unternehmens nimmt der Förderverein folgende personenbezogenen Daten/Unternehmensdaten auf:
Vor- und Zuname
Name des Unternehmens
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
Geburtsdatum
Beruf
Bankverbindung

Jedem Vereinsmitglied/jedem Unternehmensmitglied wird eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.

Die personenbezogenen/unternehmensbezogenen Daten werden in einem vereinseigenem EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.

Sonstige Informationen über Vereinsmitglieder/Unternehmensmitglieder sowie Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, das die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

Mitlieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Austritt aus dem Verein

Beim Austritt von Vereinsmitgliedern/Unternehmensmitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete und organisatorische Maßnahmen von der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu Vereinszwecken verwendet werden.

Personenbezogene/unternehmensbezogene Daten des austretenden Mitgliedes, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

Weitergabe von Mitgliederdaten an Vereinsmitglieder

Mitgliederdaten/Unternehmensdaten werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, aus.

Fotos / Bewegte Aufnahmen

Fotos/bewegte Aufnahmen einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht/übermittelt der Förderverein nur mit Einwilligung der betroffenen Personen (Art. 6 Abs.1 DS-GVO). Dies kann sowohl mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (langjährige Mitgliedschaft, Arbeit im Förderverein) sowie Geburtstagen seiner Mitglieder veröffentlicht/übermittelt der Förderverein Daten und Fotos/bewegte Aufnahmen nur mit Einwilligung des betroffenen Mitgliedes Art. 6 Abs.1 DS-GVO). Dies kann sowohl mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde.

Veranstaltungen/Kooperationspartner

Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen, öffentlichen Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen veröffentlicht der Förderverein möglicherweise Fotos/bewegte Aufnahmen der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber auf seiner Homepage und übermittelt Fotos/bewegte Aufnahmen nebst Bericht womöglich an Zeitungen und Soziale Medien. Ggf. werden auch Ergebnislisten in dieser Weise veröffentlicht/übermittelt.

Fotos/bewegte Aufnahmen einzelner Personen werden nicht veröffentlicht/übermittelt. Jedoch ist davon auszugehen, dass Mitglieder auf den Fotos/bewegten Aufnahmen erkennbar sind. Soweit die Untertexte zu Fotos/bewegten Aufnahmen oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei allenfalls Vor- und Zuname, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Förderverein veröffentlicht/übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor- und Zunahme sowie Vereinszugehörigkeit. Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und der Außendarstellung des Fördervereins, ohne die er seine Satzungszwecke nicht erfüllen kann. Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung/Übermittlung der vorgenannten Daten ist Art. 6 Abs.1 DS-GVO.

Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Förderverein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Fördervereins an andere Helfer und Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben (Art. 6 Abs.1 DS-GVO).

Sollte eine Veranstaltung des Fördervereins gemeinsam mit einem oder mehreren Kooperationspartnern durchgeführt werden, so gibt der Förderverein keine personenbezogen/unternehmensbezogenen Daten seiner Mitglieder an die Kooperationspartner weiter. Die notwendigen Kommunikationen bei der Durchführung einer Veranstaltung führt jeder Veranstalter separat. Sollte zur Durchführung einer Veranstaltung die Erhebung von personenbezogenen/unternehmensbezogenen Daten von Mitgliedern durch die Kooperationspartner zum Beispiel im Sinne einer Anmeldung zu der betreffenden Veranstaltung erforderlich sein, geschieht dies dann mit persönlicher Einwilligung und obliegt somit dann der Verantwortung der betreffenden Vereinsmitglieder/ Unternehmensmitglieder für die betreffende Veranstaltung.

Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen unter https://ldi.nrw.de zur Verfügung.